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DER FLORIANITAG IN ÖSTERREICH

Obwohl die Verehrung des Heiligen Florians schon bis in die Beginnzeiten der Feuerwehren zurückgeht, wird der Florianitag in größerem Umfang erst seit dem Zweiten Weltkrieg zelebriert.

Der außer in Vorarlberg gefeierte Florianitag ist vor allem ein Festtag der Feuerwehreinrichtungen und Feuerwehren. Feierlich begangen wird er in den meisten Wehren jedes Jahr am Sonntag vor bzw. nach dem 4. Mai, dem eigentlichen Namenstag des Heiligen Florian, da Sonntags die meisten Österreicher Dienstfrei haben.

Es handelt sich dabei um einen nicht gebotenen Gedenktag im Allgemeinen Römischen Kalender. Seit 1971 ist der hl. Florian erster Patron der Diözese Linz. Neben dem hl. Leopold ist Florian seit 2004 auch Schutzpatron von Oberösterreich.

Schon nahezu einhundertjährige Tradition haben beispielsweise gemeinsame grenzüberschreitende Florianifeiern im Bayrisch- Oberösterreichischen Gebiet.

Brauchtum

Zelebriert wird der Florianitag zu Ehren von St. Florian heute sowohl von österreichischen Feuerwehren kleiner Ortschaften als auch auf vorangestellten Ebenen. Häufig dient er zur öffentlichen Präsentation der jeweiligen Brandwache. In vielen Orten ist es üblich, an seinem Gedenktag eine "Florianimesse" zu halten, bei der die Feuerwehrleute in Ausgehuniform erscheinen und in einem Festzug von der Kirche zum Feuerwehrhaus marschieren, um dort den Florianitag zu feiern.. Darauf folgen Vorführungen für das Publikum im Rahmen eines Tages der offenen Tür.

Wie die Bräuche im Einzelnen abgehalten werden, kann regional etwas unterschiedlich sein. So werden an diesem Festtag vereinzelt auch Feuerwehrmänner in der Öffentlichkeit geehrt. Andere Wachen halten Floranibittgänge ab, bei denen St. Florian gegen Stürme, Feuer- und Brandgefahren angerufen wird. In unserer Marktgemeinde beispielsweise wird zu Ehren des Heiligen Florian am Samstag nach seinem Namenstag eine gemeinsame Übung mit allen in der Marktgemeinde befindlichen Feuerwehren durchgeführt.

Ferner existieren seit hundert Jahren gemeinschaftliche Florianifeiern über die Landesgrenzen hinweg. Diese werden abwechselnd im österreichischen Großgmain und im deutschen Bayerisch Gmain vollzogen.

Gesetzliche Regelung

Der 4. Mai (St. Florian, Florianitag) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. Im Bundesland Oberösterreich ist an diesem Tag jedoch schulfrei.