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Feuerschutzpolizei

Die Feuerschutzpolizei war von 1938 bis 1945 die offizielle Bezeichnung für die Feuerwehr, als ein der Polizei untergeordnetes staatliches Organ im Deutschen Reich.

Die Bezeichnung Feuerschutzpolizei ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Feuerlöschpolizei, obwohl beide zur Geschichte der Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus gehören.

Der Name Feuerlöschpolizei wurde am 15. Dezember 1933 mit dem preußischen Gesetz über das Feuerlöschwesen im Land Preußen als Bezeichnung für Berufsfeuerwehren eingeführt und schon 1938 mit dem Reichsfeuerlöschgesetz durch die Bezeichnung „Feuerschutzpolizei“ wieder abgelöst.

Geschichte

Mit dem am 23. November 1938 erlassenen „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ (Reichsfeuerlöschgesetz und der Durchführungsverordnung des Reichsminister des Innern vom 24. Oktober 1939) wurde den Ländern die Kompetenz für das Feuerwehrwesen entzogen. Zwar mussten die Kommunen (Städte und Gemeinden) weiterhin alle Kosten für Personal, Gerät, Unterkunft, usw. tragen, die Dienstaufsicht ging jedoch auf das Reich über. Die Feuerwehren unterstanden als Teil der Ordnungspolizei dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren. Dies galt nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich auch für die dortigen Feuerwehren.

Das Gesetz bildete einen Baustein der Vorbereitungen des nationalsozialistischen Staates auf einen kommenden Krieg und sollte die Basis für eine reichsweit einheitliche und effektive Schadensabwehr vor allem bei den erwarteten feindlichen Luftangriffen sicherstellen. Die in den großen Städten existierenden Berufsfeuerwehren wurden Teil der Ordnungspolizei und die Offiziere und Mannschaften erhielten Polizeidienstgrade, jeweils mit dem Zusatz „der Feuerschutzpolizei“ versehen (z. B. Wachtmeister der Feuerschutzpolizei).

Ab 1939 erhielten Feuerwehrmänner der Feuerschutzpolizei (Berufsfeuerwehren, Feuerwehrbeamte und Sonderverbände/Regimenter) grüne Polizeiuniformen. Bei den Freiwilligen Feuerwehren wurden weiterhin die blauen Uniformen getragen. Besonderes Merkmal dabei waren lilafarbene Litzen und Biesen. Ab 31. Juli 1940 wurden die Dienstgradabzeichen an die der Feuerschutzpolizei angeglichen, alle Feuerwehrfahrzeuge wurden nur noch in tannengrüner Polizeilackierung ausgeliefert. Die Freiwilligen Feuerwehren verloren ihren Status als Vereine und Verbände, sofern sie nicht ohnehin Einrichtung der Gemeinde waren (z. B. in Baden, Württemberg und Bayern) und wurden Hilfspolizeitruppe.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die meisten Feuerwehren als Gemeindeeinrichtungen lediglich auf der Basis von Verwaltungsvorschriften weiter geführt. Bald gelangte die Zuständigkeit für das Feuerwehrwesen zurück in die Hände der Länder. Für Österreich wurden im Staatsgesetzblatt Nr. 86/1945 vom 17. Juli 1945 die deutschen Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens aufgehoben und die landesgesetzlichen Regelungen nach dem Stand der Gesetzgebung vom 13. März 1938 wieder in Geltung gesetzt.

Dienstgrade

Die besondere Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren im Dritten Reich unter der Feuerschutzpolizei.

Freiwillige Feuerwehren
bis 1940
Freiwillige Feuerwehren
1940–1943
Freiwillige Feuerwehren
1943–1945
Freiwillige Feuerwehren
Heute 
Feuerwehranwärter Anwärter Anwärter d. Fw.  Probefeuerwehrmann
-- -- Unterwachtmeister d. Fw.  --
-- -- Rottwachtmeister d. Fw.  --
Feuerwehrmann Truppmann Wachtmeister d. Fw.  Feuerwehrmann
-- -- Oberwachtmeister d. Fw.  --
Oberfeuerwehrmann Obertruppmann Zugwachtmeister d. Fw. Oberfeuerwehrmann
-- Haupttruppmann Hauptwachtmeister d. Fw. Hauptfeuerwehrmann
Löschmeister Truppführer Meister d. Fw. Löschmeister
-- Obertruppführer -- Oberlöschmeister
-- Haupttruppführer -- Hauptlöschmeister
Brandmeister Zugführer Zugführer d. Fw. Brandmeister
Oberbrandmeister Oberzugführer Oberzugführer d. Fw. Oberbrandmeister
Hauptbrandmeister Hauptzugführer Bereitschaftsführer d. Fw. Hauptbrandmeister
-- -- -- Brandinspektor
Wehrführer Kreisführer Abteilungsführer d. Fw. Oberbrandinspektor
Kreisfeuerwehrführer Bezirksführer Oberabteilungsführer d. Fw. ?
Provinzialfeuerwehrführer Abschnittsinspekteur --- ?
Landesfeuerwehrführer   Landesführer d. Fw. ?

Quelle: Wikipedia, freies Internet